Unsere AGB

1. Geltungsbereich 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Lernveranstaltungen bzw. Seminaren der profection Akademie – im weiteren „Lernveranstaltungen“ der profection Akademie - nachfolgend „Anbieter“ genannt in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. 

(2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung. 

(3) Gesamtverantwortlich für die profection Lernwelt der profection Akademie ist die persona service AG & Co. KG als ein Unternehmen der profection Group. 

 

Folgende Unternehmen sind Teil der profection group:   

persona service AG & Co. KG  
Freisenbergstr. 31  
58513 Lüdenscheid  

  

persona service GmbH Schweiz  
St. Jakobs-Strasse 42  
CH-4052 Basel  

persona service HR ETT S. L.
Paseo de Gracia 60. 1°B   
08007 Barcelona  

GVO PERSONAL GMBH  DEUTSCHLAND  
Möserstr. 2-3  
49074 Osnabrück  

  

GVO PERSONAL GMBH ÖSTERREICH  
Mariahilferstraße 1d/XIIIa  
1060 Wien  

GVO Young Professionals GmbH  
Möserstraße 2-3  
49074 Osnabrück  

YPC Young Professionals Connect GmbH   
Meinekestraße 27  
10719 Berlin  

ISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG  
Freisenbergstr. 31  
58513 Lüdenscheid  

Wirtz Medical GmbH  
Steinstraße 20  
40212 Düsseldorf   

  

2. Vertragsschluss/Anmeldung 

(1) Der Vertrag kommt mit dem Teilnehmer zustande. Ein Teilnehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder eine juristische Person, die entweder für sich selbst oder für ein bestimmtes Kontingent ihrer Mitglieder, Gesellschafter oder Angestellten (im Folgenden: Einzelteilnehmer) das Angebot bucht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Einzelteilnehmer in die Einhaltung sämtlicher in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegter Nutzungsbedingungen zu unterweisen.  

(2) Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertrag über die Veranstaltungsteilnahme kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung an die vom Teilnehmer mitgeteilte E-Mail-Adresse zustande. Geht die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Anbieter nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklärt. 

(3) Der Anbieter ist bestrebt , die Verfügbarkeit der angezeigten Lernveranstaltungen sicherzustellen. Sollte der Anbieter nicht in der Lage sein, die Bestellung des Teilnehmers zu erfüllen, kann der Anbieter diese ohne weitere Haftung zurückweisen. In diesem Falle wird der Anbieter den Teilnehmer hierüber informieren und alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten. 

(4) Im Falle der Überbuchung wird der Anbieter den Teilnehmer unverzüglich informieren; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.   

3. Zugang zu den Lerninhalten und Pflichten des Teilnehmers  

(1) Der Zugang zu den Lerninhalten erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Teilnehmer bzw. den Einzelteilnehmern übersandten Zugangsdaten. 

(2) Der Teilnehmer hat die Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von dem Anbieter geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen. Insbesondere hat er dem Anbieter die notwendigen Personalien der Einzelteilnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 

(3) Der Teilnehmer und die Einzelteilnehmer sind verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der Lerninhalte durch Dritte zu verhindern. 

(4) Bei Missbrauch ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren. 

(5) Der Teilnehmer haftet für einen von ihm oder von den Einzelteilnehmern zu vertretenden Missbrauch. 

(6) Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Lerninhalten zu schaffen, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server des Anbieters übermittelten Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen.  

4. Nutzungsrechte/Urheberrecht  

(1) Die Teilnahme ist auf den Teilnehmer bzw. Einzelteilnehmer beschränkt. Die abgerufenen Dokumente dürfen nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden.  

(2) Aussagen und Erläuterungen zu den Lerninhalten in Werbematerialien sowie auf der Website des Anbieters und in der Dokumentation verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. 

(3) Der Teilnehmer bzw. der Einzelteilnehmer ist nicht berechtigt Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des Anbieters zu umgehen oder zu überwinden. Bei einem Verstoß des Teilnehmers bzw. der Einzelteilnehmer ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den Lerninhalten sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Weitere Rechte und Ansprüche des Anbieters, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt. 

(4) Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen – auch auszugsweise – sind dem Anbieter, bzw. den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten. 

(5) Der Teilnehmer bzw. der Einzelteilnehmer erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen. 

(6) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Identifikation des Anbieters oder des Nutzungsrechtsgebers oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. 

(7) Dem Teilnehmer bzw. den Einzelteilnehmern ist es nicht ohne Einwilligung des Anbieters gestattet, diese zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Das umfasst insbesondere, aber nicht abschließend die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Unterlagen, Präsentationen, Skripten, Videos, Bildern oder Tonaufzeichnungen. Dies gilt auch für bloße Auszüge aus den Teilnehmerskripten und –unterlagen. 

5. Zahlungsbedingungen/Vergütung 

(1)Die gesamte Teilnahmegebühr wird mit Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung beim Teilnehmer ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Der Versand der Rechnung erfolgt postalisch oder per E-Mail. 

(2) Bei Veranstaltungen mit erforderlicher Leistungskontrolle in Form einer Prüfung besteht die Möglichkeit bei Nichtbestehen der ersten Prüfung durch den Teilnehmer bzw. die Einzelteilnehmer, die Prüfung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des ersten Prüfungsergebnisses einmalig zu wiederholen. Für die Prüfungswiederholung wird eine zusätzliche Prüfungsgebühr in Höhe von 150,00 EUR erhoben. 

(3) Maßgeblich ist der zum Buchungszeitpunkt angegebene Preis inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

4) Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Anbieters. 

(5) Ist der Teilnehmer mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten, ein bereits erteiltes Zertifikat entziehen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern 

(6) Beanstandungen der Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. 

6. Änderung des Umfangs der Lernveranstaltung durch den Anbieter und Kursabsage  

(1) Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder während der Durchführung der Lernveranstaltung dann vorgenommen werden, wenn die Änderung oder die Abweichung zweckmäßig ist und soweit diese die Lernveranstaltung in ihrem Kern nicht völlig verändert. 

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle (z.B. Unfall oder Erkrankung des Referenten) durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen Für den Fall, dass ein personeller Ersatz nicht möglich ist, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung in Video-Form anzubieten, sofern die Änderung den Kern und den Zweck des Inhalts der Lernveranstaltung im Wesentlichen nicht beeinträchtigt. 

 
(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei Präsenzsseminaren den Seminarort zu verlegen. 

 
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Veranstaltungstermin zu verlegen 

 
(5) Der Anbieter informiert den Teilnehmer bzw. die Einzelteilnehmer über etwaige Änderungen im Sinne dieses Absatzes unverzüglich. 

(6) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder einzelne Veranstaltungstage: 

aus organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bis zum 5. Tag vor dem Veranstaltungstermin; 

aus wichtigen Gründen, die vom Anbieter nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall des Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin; 

aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin, abzusagen. 

 
(7) Im Falle einer Absage durch den Anbieter wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis inkl. Mehrwertsteuer zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Teilnehmern gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnittes „Haftung“. 

(8) Der Teilnehmer hat dem Anbieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich in Textform anzuzeigen. 

(9) Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung der Lerninhalte nicht in Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Dem Anbieter sind bislang keine solcher Rechte bekannt. 

(10) Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass die Kurse für die Zwecke des Teilnehmers geeignet sind. 

7. Haftung 

(1) Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

Die vorstehenden Einschränkungen gelten auch zugunsten der 

gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.  

 

(2) Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

(3) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 

 

8. Beendigung von Verträgen /Stornokosten 

(1) Der Vertrag endet automatisch mit dem Ende der Lernveranstaltung bzw. bei Veranstaltungen mit erforderlicher Leistungskontrolle in Form einer Prüfung, mit Bekanntgabe  der Prüfungsergebnisse durch den Anbieter. 

Bei wiederholtem Nichtbestehen der Prüfung enden der Vertrag mit Bekanntgabe  der Prüfungsergebnisse durch den Anbieter. 

(2) Eine Stornierung des Vertrages mindestens in Textform möglich. Zur Fristwahrung muss die Stornoerklärung postalisch oder per E-Mail beim Anbieter eingehen. 

Bei Stornierungen, die bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Anbieter eingehen, ist eine kostenfreie Stornierung möglich.  

Bei Stornierungen, die später als 4 Wochen und bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Anbieter eingehen, werden 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig. Bei Stornierungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Anbieter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.  

(3) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Lernveranstaltung noch nicht begonnen wurde und der Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.  

(4) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Auftragnehmer aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. 

(5) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Lernveranstaltung gilt in keinem Falle als Kündigung. 

(6) Bei Beendigung des Vertrags ist der Auftragnehmer berechtigt, sofort den Zugang des Vertragspartners zu dem jeweiligen Kurs zu sperren. 

9. Höhere Gewalt 

(1) Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Durchführung der Bildungsmaßnahme. Die Parteien sind in diesem Falle berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen. 

(2) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten. 

10. Sonstiges  

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

(2) Der Gerichtsstand Lüdenscheid wird mit Personen, die nicht Vollkaufleute sind, ausdrücklich und ausschließlich für das Mahnverfahren vereinbart 

(3) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Vom Textformerfordernis kann nur durch textliche Vereinbarung abgesehen werden. 

11. Datenschutz 

(1) Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Anbieter und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen elektronisch speichern und nutzen. Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung. 

(2) Der Anbieter informiert separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Betroffenenrechte. 

(3) Der Teilnehmer sowie die Einzelteilnehmer bestätigen, die Datenschutzerklärung der profection Akademie vor Inanspruchnahme der Dienste der profection Akademie zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Teilnehmers und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite des Anbieters jederzeit über die Schaltfläche „Datenschutz“ abrufbar ist. 

Stand 02/2026